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Gerichtlicher Mahnberscheid | Vollstreckungsbescheid - Inkasso in Stralsund

 

  • Forderungsüberwachung
  • Forderungseinzug zuzüglich Zinsen und Kosten
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Ratenzahlungsüberwachung
  • Titulierung sowie Zwangsvollstreckung

 

beauftragen Sie Profis !

egal ob privat oder gewerblich und bundesweit

 

Inkasso Stralsund und Bundesweit: Professionell, effizient, schnell!

 

Sie haben eine Forderung

 

Sie haben einen Schuldner,  der nicht zahlt !

  • der sich immer wieder neue Ausreden einfallen lässt !
  • der Einwendungen erhebt, die nicht zutreffen !

 

Wir benötigen von Ihnen die Rechnung und wenigstens Ihre erste schriftliche Mahnung an den Schuldner.

 

Sollten Sie keine Rechnung haben, weil Ihre Forderung nicht gewerblicher Natur ist, reicht uns auch eine kurze Sachverhaltsdarstellung und Ihr erstes Aufforderungsschreiben an den Schuldner.

 

Dann können wir sofort für Sie, in der Regel binnen 1 Werktag, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten

 

Schneller geht es, wenn Sie dieses Formular ausfüllen und uns zusammen mit Ihren Unterlagen (PDF-Format) übersenden.

 

 

Welche Kosten entstehen:

 

Unsere Gebühren trägt der Schuldner, der den Mahnbescheid erhält. Die Gebühren sind Gegenstand des Mahnbescheids.

 

Die Gerichtskosten für die Tätigkeit des Gerichts zahlen Sie vorab an uns, sobald Ihnen das Aktenzeichen und nochmals der Betrag durch uns bekannt gegeben wird.

 

Informieren Sie sich hier wie hoch die Gerichtskosten sind.

 

Nur für den Fall, dass der Schuldner nicht zahlt, berechnen wir Ihnen unsere Gebühren. Hierzu sind wir dem Gesetz nach verpflichtet. Bitte informieren Sie sich hier, wie hoch diese Kosten sein können.

 

Gegebenenfalls ist es ratsam sich über den Gang des Mahnverfahrens zu informieren, um zu wissen, welche Kosten und wann sie anfallen.

 

In jeder Zeit des Verfahrens können Sie sich entscheiden, ob Sie das Verfahren weiter vorantreiben wollen, was es kostet oder ob Sie es bei der von Ihnen gewählten Maßnahme belassen wollen.

 

So haben Sie die volle Kostenkontrolle !

 

Sollten Sie noch Fragen haben, fordern Sie unseren Rückrufservice an.

 

professionell, effizient, schnell

 

Wir setzen für Sie modernste Bürokommunikation ein, um Ihre Ansprüche so schnell als möglich durchzusetzen.

 

So werden alle gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zur Titulierung Ihrer Forderung bei uns ausnahmslos elektronisch über das EGVP (elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach) mit dem zuständigen Amtsgericht durchgeführt.

 

Für den Fall, dass der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, entstehen weitere Kosten.

 

Insofern Sie es wünschen, können wir zu jeder Zeit des Verfahrens mitteilen, welche Kosten angefallen sind oder aber mit dem Schuldner eine Teilzahlungsvereinbarung treffen, wobei wir die versprochene Ratenzahlung für Sie überwachen.

 

In der Regel raten wir zur Titulierung der Forderung – auch bei Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen – damit im Falle des Ausbleibens der Raten, sofort der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.

 


hier Gerichtskosten

 

Ihre Forderung bis €

Gerichtskosten für Mahnbescheid in €

 

 

300

23,00

600

23,00

900

23,00

1.200

27,50

1.500

32,50

2.000

36,50

2.500

40,50

3.000

44,50

3.500

48,50

4.000

52,50

4.500

56,50

5.000

60,50

6.000

68,00

7.000

75,50

8.000

83,00

9.000

90,50

10.000

98,00

…………

 

2.500.000

 

 

Diese Gerichtskosten gelten für den Antrag auf Mahnbescheid. Sollte Ihr Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, müssen weitere Gerichtskosten entrichtet werden; sollten Sie sich entscheiden, das Verfahren fortzuführen.

 

Nehmen Sie einfach die genannten Gerichtskosten x 5

 

(Bsp. Ihre Forderung: € 3.000 = € 44,50 (Gerichtskosten Mahnbescheid) x 5 = € 222,50 (weitere Gerichtskosten))

 

 


weitere Kosten

 

Ihre Forderung bis €

Gebühr für Antrag auf Mahnbescheid

Auslagen

MwSt.

Summe

 

 

 

 

 

300

25

5

5,70

35,70

600

45

9

10,26

64,26

900

65

13

14,82

92,82

1.200

85

17

19,38

121,38

1.500

105

20

23,75

148,75

2.000

133

20

29,07

182,07

2.500

161

20

34,39

215,39

3.000

189

20

39,71

248,71

3.500

217

20

45,03

282,03

4.000

245

20

50,35

315,35

4.500

273

20

55,67

348,67

5.000

301

20

60,99

381,99

6.000

338

20

68,02

426,02

7.000

375

20

75,05

470,05

8.000

412

20

82,08

514,08

9.000

449

20

89,11

558,11

10.000

486

20

96,14

602,14

……………

 

 

 

 

2.500.000

8.996

20

1.713,04

10.709,04

 

 

Ihre Forderung bis €

Gebühr für Antrag auf Vollstreckungsbescheid

Auslagen

MwSt.

Summe

 

 

 

 

 

300

12,50

2,50

2,85

17,85

600

22,50

4,50

5,13

32,13

900

32,50

6,50

7,41

46,41

1.200

42,50

8,50

9,69

60,69

1.500

52,50

--

9,98

62,48

2.000

66,50

--

12,64

79,14

2.500

80,50

--

15,30

95,80

3.000

94,50

--

17,96

112,46

3.500

97,50

--

18,53

116,03

4.000

102,00

--

19,38

121,38

4.500

106,00

--

20,14

126,14

5.000

109,50

--

20,81

130,31

6.000

112,50

--

21,38

133,88

7.000

115,00

--

21,85

136,85

8.000

117,00

--

22,23

139,23

9.000

119,00

--

22,61

141,61

10.000

121,00

--

22,99

143,99

……………

 

 

 

 

2.500.000

4.498

--

854,62

5.352,62

 

Es entstehen auch weitere Gerichtskosten.


Mahnbescheid - Formular

 

 

Dieses Formular dient dazu, innerhalb kürzester Zeit alle für die Geltendmachung Ihrer Forderung notwendigen Daten zu erfassen und zu bearbeiten.

 

Formular ansehen oder ausdrucken  (folgt in Kürze)

 

Bitte beachten Sie, dass mit Ausfüllen des Formulars und Absendung an uns, noch nicht der Mahnbescheid beantragt ist, dies erledigen wir für Sie. Bitte beachten Sie auch, dass das Mandat erst, mit Bezahlung der Gerichtskosten und der Absendung des von uns vorbereiteten Antrages zustande gekommen ist.

 

(Datenschutzklausel)