Anwaltskanzlei Blume und Partner Stralsund | Markenrecht Recht der geschäftlichen Kennzeichen
Das Markenrecht: Um Waren oder Dienstleistungen verschiedener Unternehmen voneinander zu unterscheiden, bietet es sich an, eine Marke anzumelden. Schutzfähig sind als Marken Wörter, Buchstaben, Abbildungen, Zahlen, Hörzeichen, 3 D Gestaltungen, sowie Farben und Farbzusammenstellungen.
Der Markeninhaber kann Unterlassung verlangen, wenn ein Dritter eine identische Marke verwendet. Gleiches gilt auch, wenn der Dritte eine Marke verwendet, die der anderen zum Verwechseln ähnlich ist.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Markenrecherche und unterstützen Sie bei der Eintragung Ihrer Marke bei dem Deutschen Marken- und Patentamt.
Markenrecht: Im Verletzungsfall erteilen wir gegenüber Dritten Abmahnungen, beantragen einstweilige Verfügungen und setzen Auskunfts- bzw. Schadensersatzklagen durch.
- bplusp (Wortmarke Anja und Stefan Blume) ®
- space-tec (Wortmarke der Ex-Tec GmbH) ®
- (Wort- Bildmarke der Ex-Tec GmbH) ®
- (Bildmarke der Region Vorpommern e.V.) ®

- (Bildmarke der Region Vorpommern e.V.) ®

- (Bildmarke Klaus Frankenberg) ®

- (Bildmarke Dorothee Seipel) ®

- KIWI Seminar- und Ferienhotel (Wortmarke Thomas Ziebuhr und Gudrun Thomas-Ziebuhr) ®
- (Bildmarke der seysol GmbH & Co. KG) ®

- (Bildmarke der ahs air GmbH & Co.KG) ®

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