Anwaltskanzlei Blume und Partner Stralsund | Sozialrecht Das Sozialrecht ist ein Sammelsurium vieler Gesetze und Rechtsmaterien, die viele verschiedene Rechtsgebiete betrifft.
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber die zentralen Themen des Sozialrechts in den Sozialgesetzbüchern Teil I – XII zusammengefaßt.
Allgemeiner Teil: SGB I Grundsicherung für Arbeitslose: SGB II Arbeitslosenversicherung: SGB III Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts: SGB IV gesetzliche Krankenversicherung(GKV): SGB V Gesetzliche Rentenversicherung(GRV): SGB VI Knappschaftliche Rentenversicherung: SGB VI Künstlersozialversicherung: KSVG gesetzliche Unfallversicherung (GUV): SGB VII Kinder- und Jugendhilfe: SGB VIII Allgemeiner Teil Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: SGB IX Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz: SGB X Pflegeversicherung (PV): SGB XI Alterssicherung der Landwirte: ALG Krankenversicherung der Landwirte: KVLG 1989 Sozialhilfe: SGB XII
Aus diesen verschiedene Themenbereichen sind wir schwerpunktmäßig, sowohl im Verwaltungs- als auch Klageverfahren tätig, bei der
- Durchsetzung von Erwerbsminderungsrenten
- Anerkennung von Unfällen als Arbeitsunfällen
- Beurteilung um das Vorliegen einer Behinderung und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, oder der Grad der Behinderung
- Überprüfung von Erstattungsbescheiden
Sowohl Frau Rechtsanwältin Blume, als auch Herr Rechtsanwalt Blume haben bei dem Deutschen Anwaltsinstitut im Jahre 1994 die Abschlussprüfung Sozialrecht erfolgreich absolviert und waren sodann bis zum Jahr 2009 im Fachausschuss für Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern tätig.
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