Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt alle Fragen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder zwischen diesen und verschiedenen Organisationen (Verbände, Gewerkschaften etc.).

Es wird folglich unterschieden zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht. Letzteres beschäftigt sich vor allem mit dem Mitbestimmungsrecht in Betrieben, dem Tarifrecht, Arbeitskampf usw.

Das Individualarbeitsrecht behandelt alle Fragen, um den konkreten, individuellen Arbeitsvertrag. Besonders in diesem Bereich sind wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tätig.

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dessen Prüfung oder dem Verfassen von Abmahnungen / Kündigungen und Aufhebungsverträgen bieten wir Ihnen unsere Arbeitskraft an.

Auf der anderen Seite vertreten wir Sie in Ihrem Schlichtungsverfahren, Kündigungsschutzprozess oder machen für Sie ausstehenden Lohn geltend.

Eine frühzeitige Beratung lässt oftmals noch kreative Lösungen zu.