Familienrecht

Das Familienrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ständigen Änderungen unterworfen. Dies liegt im Verfassunsgauftrag an den Gesetzgeber begründet, der da heisst: Artikel 6 Grundgesetz

  • Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
  • Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
  • Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Hieraus resultiert eine Unzahl gesetzlicher Regelungen, die bedingt durch die Veränderung der Rechtsprechung oder auch das tatsächliche Leben stets angepasst werden.

Familienrecht: Wir vertreten Sie in Ihren Familiensachen mit jährlich aktualisiertem Fachanwaltswissen.

Im Familienrechtsverfahren sind wir erstrangig darum bemüht, im Interesse einer schnellstmöglichen Entspannung bestehender Familienkonflikte Lösungen mit Ihnen zu erarbeiten und sind offen für gemeinsame Gespräche mit Ihrem (Nochehe)partner. Wir beraten schon bei der Trennung und formulieren für Sie Ihre Trennungsvereinbarung und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Eheverträge, die heutzutage leider oftmals richterlicher Überprüfung offen stehen, erarbeiten wir zusammen mit einem Notar individuell auf ihre familiäre Situation zugeschnitten, um möglichst später einer gerichtlichen Kassation vorzubeugen.

 

Vertretung bei Fragen rund um das Familienrecht

Wir vertreten Sie in Ihrer Ehescheidung nebst allen anfallenden Scheidungsfolgesachen (Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgang, Unterhalt, Ehewohnungssachen, Haushaltsverteilung, Güterrechtssachen).

Wir vertreten Sie in allen isolierten Familiensachen ausserhalb des Scheidungsverbundes (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Gewaltschutz, Vaterschaftsanfechtung, sonstige Abstammungssachen, Vormundschaft und Pflegschaft, Vermittlungsverfahren in Umgangssachen, vereinfachtes Verfahren bei Kindesunterhalt, usw.)

Bei Eilsachen stellen wir gern für sie Anträge auf einstweilige Anordnung.

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge für Verfahrenskostenhilfe und belehren Sie im Vorwege umfassend über die Kosten des Verfahrens.