Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt das Zusammenleben der Menschen untereinander und legt deren gegenseitigen Rechte und Pflichten fest.

Das allgemeine Zivilrecht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Das BGB ist ein sehr altes Gesetz, das am 1.1.1900 in Kraft trat. Da zwischenmenschliche Verhaltensregeln und Wertvorstellungen und auch Sprache einem steten Wandel unterliegen, wird das BGB ständig aktualisiert und auch verbal überarbeitet.

Das BGB gliedert sich in fünf große Bücher: allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Innerhalb dieser Bücher geht der Gesetzgeber zumeist von einem allgemeinen in einen besonderen Teil über und regelt dort die Ansprüche von Rechtssubjekten.

Ein Anspruch gibt dem Inhaber das Recht, von einer bestimmten Person ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

Im BGB finden sich normierte Ansprüche auf Erfüllung, Schadensersatz, Ersatz von Aufwendungen und Verwendungen, Herausgabeansprüche, Wegnahmerechte, Ansprüche auf Unterlassung/Duldung, Auskunftsrechte und vieles mehr.

Kennzeichnend für die tägliche juristische Arbeit eines Anwaltes innerhalb des Zivilrechtes ist es Ihre Ansprüche durchzusetzen.

In allen Rechtsbereichen des Zivilrechts sind wir als Anwaltskanzlei tätig und unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Besondere Fachkenntnis besitzen wir im Bereich des Familienrechts. So wurde im Jahr 2002 Frau Rechtsanwältin Blume aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse von der Rechtsanwaltkammer Mecklenburg-Vorpommern der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen.