Strafrecht: Um in einer Gesellschaftsform das Zusammenleben vieler Menschen zu ermöglichen, bedarf es den Schutz verschiedenster Rechtsgüter. Schützende Vorschriften für diese Rechtsgüter finden sich in vielen speziellen Gesetzen des Zivil- oder Verwaltungsrechts. Wo aber diese Gesetze nicht mehr ausreichend sind, gilt dann das jeweilige Strafrecht.
Im Strafrecht gilt der Grundsatz „Keine „Strafe“ ohne „Gesetz“ (nulla poene sine lege)
Sollten Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein und einen Strafverteidiger benötigen, so stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung, auch als Pflichtverteidiger, also ein vom Gericht bestellter Verteidiger, zur Verfügung.
Strafrecht: Warten Sie nicht, bis ein Phantombild von Ihnen existiert
Schon in einem frühen Stadium des Strafverfahrens kann es, beispielsweise bei Beschlagnahmen und Durchsuchungen oder sogar vorläufigen Festnahmen angezeigt sein, einen Verteidiger beizuziehen.
Auch für den Fall, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind, erheben wir für Sie die Nebenklage und vertreten Ihre Rechte nach dem Strafrecht in dem Strafverfahren gegen die Täter.