Onlinescheidung geht das?

Nicht so, wie sie denken. Das Ausfüllen von Online-Frage-Katalogen genügt leider nicht.

Das Gesetz schreibt vor, dass Sie persönlichen zum Scheidungstermin erscheinen müssen. Sie können also nicht ihre/n Schwester/Bruder hinschicken. Auch Ihr Anwalt kann sie nicht persönlich beim „Neinwort“ vertreten. Das Gericht muss die Eheleute zur Scheidung persönlich anhören (§ 128 FamFG). Das Gericht darf auch keine Säumnisentscheidung, oder Entscheidung nur nach Aktenlage, treffen (§ 130 FamFG).

Es gibt zwar ein paar seltene Ausnahmen, um dem Ex-Ehepartner nicht zu begegnen. So kann in Abwesenheit des anderen Ehepartners angehört werden, wenn dies zum Schutz des anderen notwendig ist (§ 128 Abs. 2 S. 2 FamFG). Es kann zudem unzumutbar sein, zum Gerichtstermin zu erscheinen (§ 128 Abs. 3 FamFG), z.B. bei großer Entfernung, wenn eine Übernachtung anfällt und zwei Tage Fahrtzeit entstehen. Die Abwägung trifft hier das Gericht. Gerade wenn noch Folgesachen zur Ehescheidung mit entschieden werden müssen (z.B. Sorgerecht) wird das Gericht auf Ihre Anwesenheit bestehen. Auch finanzielle Probleme sind keine Härte. Zur Anreise können über Verfahrenskostenhilfe Fahrkostenerstattungen beantragt werden.

Wir würden die Onlinescheidung also eher „kontaktfreie Scheidung“ nennen. Ein persönlicher Kontakt zum Anwalt ist nämlich nicht notwendig.

Die Vorbereitung des Scheidungsantrages setzt einen Informationsaustausch mit ihrem Anwalt voraus. Hierfür gibt es Fragebögen. Die Erfassung der erforderlichen Daten kann telefonisch, postalisch, per email, WhatsApp, FAX und was auch immer erfolgen. Es gibt unzählige Möglichkeiten sich mittels Videokontakt zu sehen. Auch die Gespräche mit dem Ehepartner können im Teamcalling, und per Videokonferenz stattfinden. Notarverträge lassen sind an verschiedenen Orten mittels Angebot und Annahme realisieren. Die Betreuung der Mandanten ist bundesweit durch Terminsvertreter am jeweiligen Scheidungsgericht möglich.

Kostenmäßig ergibt sich für Sie kein Vorteil. Die Gebühren für Anwalt und Gericht sind bundesweit einheitlich geregelt. Ihr Vorteil bei einer online- bzw. kontaktfreien Scheidung ist aber die Möglichkeit, wann und wo es Ihnen zeitlich passt, den Eheaufnahmebogen auszufüllen, keine Fahr- und Wartezeiten für den Anwaltsbesuch einplanen zu müssen, terminlich flexibel zu bleiben, Anwälte mit entsprechendem Angebot bundesweit sich aussuchen zu können und in der Regel eine schnellere Bearbeitung, dank Ihrer Vorarbeit.