Inkasso und Mahnbescheid

  • Forderungsüberwachung
  • Forderungseinzug zuzüglich Zinsen und Kosten
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Ratenzahlungsüberwachung
  • Titulierung sowie Zwangsvollstreckung

Beauftragen Sie Profis! Egal ob privat oder gewerblich und bundesweit

Inkasso Stralsund und Bundesweit: Professionell, effizient, schnell!

Sie haben eine Forderung

Sie haben einen Schuldner, der nicht zahlt !

  • der sich immer wieder neue Ausreden einfallen lässt!
  • der Einwendungen erhebt, die nicht zutreffen!

Wir benötigen von Ihnen die Rechnung und wenigstens Ihre erste schriftliche Mahnung an den Schuldner.

Sollten Sie keine Rechnung haben, weil Ihre Forderung nicht gewerblicher Natur ist, reicht uns auch eine kurze Sachverhaltsdarstellung und Ihr erstes Aufforderungsschreiben an den Schuldner.

Dann können wir sofort für Sie, in der Regel binnen 1 Werktag, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten

Schneller geht es, wenn Sie dieses Formular ausfüllen und uns zusammen mit Ihren Unterlagen (PDF-Format) übersenden.

Welche Kosten entstehen:

Unsere Gebühren trägt der Schuldner, der den Mahnbescheid erhält. Die Gebühren sind Gegenstand des Mahnbescheids.

Die Gerichtskosten für die Tätigkeit des Gerichts zahlen Sie vorab an uns, sobald Ihnen das Aktenzeichen und nochmals der Betrag durch uns bekannt gegeben wird.

Informieren Sie sich hier wie hoch die Gerichtskosten sind.

Nur für den Fall, dass der Schuldner nicht zahlt, berechnen wir Ihnen unsere Gebühren. Hierzu sind wir dem Gesetz nach verpflichtet. Bitte informieren Sie sich hier, wie hoch diese Kosten sein können.

Gegebenenfalls ist es ratsam sich über den Gang des Mahnverfahrens zu informieren, um zu wissen, welche Kosten und wann sie anfallen.

In jeder Zeit des Verfahrens können Sie sich entscheiden, ob Sie das Verfahren weiter vorantreiben wollen, was es kostet oder ob Sie es bei der von Ihnen gewählten Maßnahme belassen wollen.

So haben Sie die volle Kostenkontrolle !

Sollten Sie noch Fragen haben, fordern Sie unseren Rückrufservice an.

Inkasso & Mahnbescheid: professionell, effizient, schnell

Wir setzen für Sie modernste Bürokommunikation ein, um Ihre Ansprüche so schnell als möglich durchzusetzen.

So werden alle gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zur Titulierung Ihrer Forderung bei uns ausnahmslos elektronisch über das EGVP (elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach) mit dem zuständigen Amtsgericht durchgeführt.

Für den Fall, dass der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, entstehen weitere Kosten.

Insofern Sie es wünschen, können wir zu jeder Zeit des Verfahrens mitteilen, welche Kosten angefallen sind oder aber mit dem Schuldner eine Teilzahlungsvereinbarung treffen, wobei wir die versprochene Ratenzahlung für Sie überwachen.

In der Regel raten wir zur Titulierung der Forderung – auch bei Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen – damit im Falle des Ausbleibens der Raten, sofort der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann.