Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht besteht aus vielen Teilbereichen. Es kann privatrechtlicher Natur sein. Dies ist der Fall, wenn ein Streitverhältnis zwischen Bürgern besteht. Es kann dem öffentlichen Recht zugeordnet werden, wenn das Streitverhältnis zwischen dem Bürger und dem Staat besteht.

So lässt sich unterscheiden das

  • Verkehrsvertragsrecht (z.b. Kfz-Kaufverträge, Reparaturverträge usw.),
  • Verkehrshaftpflichtrecht (z.B. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen),
  • Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht (Führerscheinsachen etc.)

In sämtlichen Teilbereichen des Verkehrsrechts sind wir bereits seit Jahren tätig.

Haben Sie ein Auto gekauft, wobei Ihnen ein Unfallschaden verschwiegen wurde oder nicht die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist? Wir prüfen für Sie gern die Rechtsaussichten.

Falls Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, übernehmen wir für Sie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach Personenschäden (hier auch Großschäden).

Ebenso vertreten wir Sie, falls Sie einen Strafverteidiger benötigen, oder ein Bußgeldbescheid mit Punkten und / oder Fahrverbot droht.

Hilfe bieten wir Ihnen bei der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis an.